Verkleinerung des Deutschen Bundestags verfassungsgemäß

Wir freuen uns sehr, dass das Bundesverfassungsgericht das System der Zweitstimmendeckung für verfassungsgemäß erklärt hat. Damit halten wir unser Versprechen und Sichern die Funktionsfähigkeit des Bundestages und die effektive parlamentarische Arbeit durch ein faires, transparentes und einfaches neues Wahlrecht.

Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Das Wichtigste steht nach diesem Urteil fest: Die Verkleinerung des Deutschen Bundestags ist vollbracht und verfassungsgemäß. Ich freue mich sehr, dass das Bundesverfassungsgericht entgegen aller zuvor erhobenen verleumderischen Vorwürfe des Wahlbetrugs das System der Zweitstimmendeckung für verfassungsgemäß erklärt hat. Damit haben wir als Regierungskoalition etwas geschafft, an dem eine 16 Jahre unionsgeführte Regierung insbesondere aufgrund der Weigerung der CSU gescheitert ist. Wir sichern damit die Funktionsfähigkeit des Bundestages und die effektive parlamentarische Arbeit durch ein faires, transparentes und einfaches neues Wahlrecht. Es macht Schluss mit Überhang- und Ausgleichsmandaten, die den Bundestag immer weiter vergrößert haben und so seine Arbeitsfähigkeit gefährdet haben.“

Sebastian Hartmann, innenpolitischer Sprecher:

„Der Bundestag wird nachvollziehbar und verlässlich kleiner. Erstmalig haben wir eine feste Größe des Bundestages: 630 Mandate. Ich hätte mir gewünscht, dass wir diese seit Langem notwendige Reform in einem breiten parlamentarischen Konsens beschlossen hätten. Leider hatte die Union aber in zahlreichen Gesprächen nicht mehr anzubieten als Modelle, die die ungerechte Bevorteilung der CSU gesichert hätten. Umso mehr freuen wir uns heute, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Lösung zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit des Parlaments und somit das Herz unserer Demokratie nachhaltig gestärkt hat.

Das Gericht erachtet trotz aller Bedenken die Grundmandatsklausel weiterhin für notwendig, um der Integrationsfunktion der Wahl gerecht zu werden. Hier hätten aus unserer Sicht sicherlich auch andere Alternativen im Raum gestanden. Wir werden anhand der vom Gericht gefundenen Kriterien auch hierfür eine faire und gerechte Lösung finden.“

Ungerechtigkeit gegenüber inländischen Fachkräften: Kritik an Steuererleichterungen für ausländische Arbeitskräfte

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit in der Region Ostwestfalen-Lippe äußert deutliche Kritik an dem jüngsten Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Robert Harbeck, Steuererleichterungen für ausländische Fachkräfte einzuführen. Dieser Plan, der darauf abzielt, den Fachkräftemangel durch die Anwerbung internationaler Talente zu lindern, wird als ungerecht gegenüber den bereits in Deutschland tätigen Fachkräften angesehen.

Diskriminierung inländischer Arbeitskräfte

„Es ist unverständlich, warum Fachkräfte, die seit Jahren zu unserem wirtschaftlichen Wohlstand beitragen, keine vergleichbaren Steuererleichterungen erhalten sollen“, erklärte Peter Bernard Regionalvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (AfA) Ostwestfalen-Lippe. „Fachkräfte, welche hier schon arbeiten, haben ebenso das Recht auf Anerkennung und Unterstützung. Der Vorschlag schafft eine ungleiche Behandlung und führt zu Unmut und Frustration unter den bereits hier arbeitenden Fachkräften.“

Notwendigkeit einer fairen Lösung

Die AfA in der Region OWL betont, dass es durchaus notwendig ist, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, jedoch nicht auf Kosten der inländischen Arbeitnehmer. „Wir müssen vielmehr ein umfassendes Konzept entwickeln, das sowohl inländische als auch ausländische Fachkräfte unterstützt“, so Bernard weiter. „Hierzu gehören unter anderem verbesserte Arbeitsbedingungen, faire Löhne und gezielte Weiterbildungsmaßnahmen.“

Aufruf zu einem ausgewogenen Dialog

Die AfA OWL ruft die Bundesregierung dazu auf, einen Dialog mit allen relevanten Akteuren zu führen, um eine ausgewogene und gerechte Lösung zu finden. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass ausländische Fachkräfte bevorzugt behandelt werden, während die inländischen Fachkräfte vernachlässigt werden“, betonte Bernard „Wir brauchen ein integratives Konzept, das alle Arbeitskräfte berücksichtigt und fördert.“

Ein richtiger Impuls zur richtigen Zeit

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch milliardenschwere Entlastungen für Firmen und Familien auf den Weg gebracht. SPD-Fraktionsvize Achim Post freut sich über einen kräftigen Entlastungsimpuls in die Mitte der Gesellschaft.

„Die milliardenschweren Entlastungen für Beschäftigte, Familien und Betriebe, die die Bundesregierung heute auf den Weg gebracht hat, geben einen kräftigen Entlastungsimpuls in die Mitte der Gesellschaft. Angesichts weiterhin bestehender Belastungen für viele Bürgerinnen und Bürger durch Inflation, Energie- und Lebenshaltungskosten ist das ein richtiger Impuls zur richtigen Zeit. Beschäftigte und Familien profitieren hiervon besonders.

Aber auch die wirtschaftliche Dynamik erfährt einen Schub, indem die Nachfrage angekurbelt und mehr Geld für Investitionen freigesetzt wird. Im parlamentarischen Verfahren werden wir die genaue Ausgestaltung der Entlastungen insbesondere auch unter den Gesichtspunkten die Zielgerichtetheit und sozialen Ausgewogenheit weiter prüfen.“

Achim Post: »Beim Thema Altschulden liegen die Hausaufgaben bei Herrn Wüst und der CDU«

Zur aktuellen Debatte über eine Altschuldenlösung erklärt Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD:

»Beim Thema Altschulden liegen die Hausaufgaben ganz klar bei Herrn Wüst und der CDU. Ich finde es schon enttäuschend, dass es Herrn Wüst beim Thema Altschulden offenbar weniger um Lösungen in der Sache geht, als darum, den schwarzen Peter möglichst anderen zuzuschieben. Die finanzielle Lage vieler Kommunen bei uns in Nordrhein-Westfalen ist zu ernst, als dass man auf ihrem Rücken politische Spielchen betreiben sollte.

Das Konzept des Bundes für eine Altschuldenlösung liegt vor, die finanzielle Zusage der Bundesregierung steht. Es fehlt nur die Zustimmung der Union. Denn Herr Merz und die Union blockieren weiterhin die für eine Altschuldenlösung erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Solange diese verfassungsrechtliche Voraussetzung für eine Altschuldenlösung nicht geschaffen ist, können hierfür auch keine Mittel im Bundeshaushalt eingestellt werden.

Es wäre schon wünschenswert, dass Herr Wüst und die Landesregierung sich zunächst einmal darüber kundig machen würden, was die Finanzverfassung des Bundes überhaupt vorsieht und was nicht, bevor sie sich mit Schuldzuweisungen an den Bund wenden.

Die entscheidende Voraussetzung für eine Altschuldenlösung ist eine Verständigung von Herrn Wüst mit Herrn Merz in dieser Frage. Alles andere ist eine Verkehrung der Tatsachen und blockiert eine Lösung in der Sache. Wir haben als NRWSPD wiederholt unsere Bereitschaft erklärt, mit der Landesregierung in dieser so elementaren Frage für die Zukunftsfähigkeit unserer NRW-Kommunen zusammenzuarbeiten. Dieses Angebot steht auch weiterhin.«

Kommunalfeindliche Politik der Landesregierung führt zu höheren Schulden

Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik IT.NRW hat heute die aktuellen Zahlen zu den Schulden der nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbänden veröffentlicht. Ende 2023 lagen die Gesamtschulden der Kommunen bei 63,4 Milliarden Euro und damit 3,6 Prozent höher als ein Jahr zuvor.

Hierzu erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Schon wieder steigen die Schulden unserer Kommunen unter der Verantwortung von Ministerpräsident Hendrik Wüst und seiner Kommunalministerin Ina Scharrenbach. Mit über 63 Milliarden Euro liegt der Wert sogar 3,4 Milliarden Euro über der Verschuldung von vor zehn Jahren. In diesen Schulden sind noch nicht einmal die Schulden enthalten, die die Landesregierung den Kommunen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro im Rahmen der Corona-Pandemie aufgebürdet hat. Auch die über die Haushaltstrickserei von CDU-Kommunalministerin Scharrenbach „isolierten“ Finanzschäden durch Corona und den Ukraine-Krieg in Höhe von etwa 7 Milliarden Euro sind nicht enthalten.

Da zeigt sich, dass die CDU-geführte Landesregierung bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Kommunen im Regen stehen lässt. Die einzige Politik, die Ministerpräsident Wüst und Ministerin Scharrenbach beherrschen, ist nach Berlin rufen und die Kommunen ignorieren. Im Ergebnis schieben die Städte und Gemeinden nicht nur einen riesigen Schuldenberg vor sich her, sie können auch nicht in Schulen, Straßen, Kitas, Schwimmbäder und mehr investieren. Unsere Kommunen haben inzwischen einen Rekordinvestitionsstau in Höhe von 50 Milliarden Euro aufgehäuft.

Durch diese kommunalfeindliche Politik steigen nicht nur die Schulden und die Infrastruktur verfällt, die Kommunen werden dadurch gezwungen die Steuern für die Menschen in unserem Land zu erhöhen. Schon jetzt ist NRW Hochsteuerland bei Grund- und Gewerbesteuer. Und fast die Hälfte aller nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden muss in diesem Jahr die Grundsteuer weiter erhöhen.

Wir brauchen endlich einen höheren Anteil der Kommunen am Steueraufkommen des Landes. Darüber hinaus darf sich das Land nicht bei allen aktuellen Herausforderungen aus der Verantwortung stehlen. Die Landesregierung muss beispielsweise die Kommunen durch deutlich mehr Unterbringungsplätze für geflüchtete Menschen in Landeseinrichtungen entlasten und bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung darf das Land nicht alle Kosten auf die Kommunen abwälzen. Das gilt auch bei Kindergartenplätzen und dem Bevölkerungsschutz.“

30 Prozent weniger Einstellungen bei den Rechtsreferendaren wird den Standort NRW hart treffen

Das Portal „LTO-Karriere“ berichtet über ein Protestschreiben von 119 Referendarausbildern an das NRW-Justizministerium anlässlich der geplanten Sparmaßnahmen, die „Initiative Referendar:innen NRW“ hat für morgen Vormittag (Montag, 15. Juli 2024, 11:00 Uhr) zu einer Demonstration gegen die Verkürzung des Referendariats vor dem Justizministerium in Düsseldorf aufgerufen und die Antwort der Landesregierung zu den Auswirkungen auf den Justizstandort Hamm liefert konkrete Zahlen.

Hierzu erklärt Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Referendarinnen und Referendare haben recht: Die Verkürzung des Referendariats bedeutet für sie einen erheblichen prüfungsrechtlichen Nachteil und schwächt die nordrhein-westfälische Justiz. Hinzu kommt, dass auch die Stellenreduzierungen drastisch sind: Wir haben exemplarisch nach den Auswirkungen der Reduzierung der Stellen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare auf den Justizstandort Hamm gefragt. Die Antwort des Justizministers zeigt, dass im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm die monatlichen Einstellungen im Durchschnitt von 57 im Jahr 2023 bis Ende 2025 auf monatlich 40 gekappt sind. Das ist ein Abbau von 30 Prozent und wird ganz klar unsere Justiz in der Konkurrenz mit den anderen Bundesländern benachteiligen und den Standort NRW hart treffen.

Auch der Vorwurf der Referendarausbilder ist absolut berechtigt: Die Kommunikation des Justizministers ist weder respektvoll noch transparent. Wie jeder weiß, sind die Ausbilder mit dieser Kritik nicht alleine. Sie sind allerdings besonders betroffen, da sie völlig unvorbereitet mit dem berechtigten Ärger der Referendare konfrontiert wurden. Justizminister Limbach hat sie im Regen stehen lassen.“

Zweifel an der Glaubwürdigkeit des CDU-Finanzministers

Im Anschluss an die heutige Sondersitzung des NRW-Haushalts- und Finanzausschusses zu den widersprüchlichen Aussagen von CDU-Finanzminister Marcus Optendrenk zu den aktuellen Sparmaßnahmen und einer Wiederbesetzungssperre erklärt Alexander Baer, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Nach den ersten beiden Haushalten von CDU-Finanzmister Marcus Optendrenk mussten wir an seinen Fähigkeiten zweifeln. Nun kommen auch noch Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit hinzu: Er flüchtet sich in Ausreden über regierungsinterne Erlasse, die seiner Meinung nach Parlament und Öffentlichkeit nicht zu interessieren haben. Die Frage bleibt unbeantwortet, warum er nicht von vornherein klar gesagt hat, dass es einen Erlass unter anderem zu Wiederbesetzungssperren in den Ministerien gibt. Die Arbeit des Parlaments leidet unter seiner Interpretation, alle Vorgänge unterhalb eines Kabinettsbeschlusses als Geheimsache einzustufen. Man muss den Eindruck gewinnen, dass er den Überblick verloren hat.

Sondersitzung des Finanzausschusses: Finanzminister führt mit widersprüchlichen Aussagen das Parlament an der Nase herum

Auf Antrag der SPD-Fraktion findet heute (Dienstag, 9. Juli 2024) um 13:30 Uhr eine öffentliche Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses im nordrhein-westfälischen Landtag statt.

Hierzu erklärt Alexander Baer, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wir haben eine unverzügliche Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses beantragt, weil CDU-Finanzmister Marcus Optendrenk in den vergangenen zwei Wochen leider wieder genauso chaotisch agiert, wie wir es bereits bei seinen ersten beiden Haushaltsberatungen miterleben mussten. Er darf das Parlament nicht weiter an der Nase herumführen und muss klarstellen, welche Aussage von ihm zu den aktuellen Sparmaßnahmen und der Wiederbesetzungssperre eigentlich zutrifft: Die aus der HFA-Sitzung am 27. Juni, die Presseberichterstattung vom 28. Juni oder die Plenarreden am 3. und 4. Juli 2024? Da passt nichts übereinander. Wir werden sehen, ob wenigstens der Finanzminister selbst noch weiß, was denn jetzt Sache ist beziehungsweise was er denn dafür hält. Seine Definition von einem ‚Sparkurs‘ auch in der Landesregierung selbst kann nicht ernsthaft sein, dass in den Ministerbüros keine neuen Stellen mehr geschaffen werden sollen – das nennt man ‚Pfründe sichern‘.“

Schwarz-Grün bricht mit OGS-Erlass Versprechen – SPD-Fraktion befürchtet steigende Beiträge

Zur heutigen von der SPD-Fraktion beantragten Sondersitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend anlässlich des neuen Erlasses zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung („OGS-Rechtsanspruch“) erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Seit Dienstag ist für alle Beteiligten klar: Schwarz-Grün wird kein Landesausführungsgesetz zur Umsetzung des OGS-Rechtsanspruchs liefern. CDU und Grüne brechen damit ein wesentliches Versprechen. Der Koalitionsvertrag von CDU und Grünen wird Stück für Stück zur Makulatur erklärt. Besonders fatal ist aber: Der schwarz-grüne OGS-Erlass ist butterweich.

Nach der Sondersitzung ist klar: Der Erlass ist alter Wein in neuen Schläuchen. CDU und Grüne versuchen darüber hinwegzutäuschen, dass sie keinen Plan und keinen Kompass für die Zukunft der OGS in NRW haben. Schwarz-Grün verspricht, ab dem kommenden Jahr 50.000 zusätzliche OGS-Plätze. Wir wissen aber schon heute, dass die pauschale Refinanzierung des Landes bei den Trägern nicht ausreicht. Deshalb geben landesweit immer mehr OGS-Träger auf. Die Ankündigungen der Landesregierung sind also Sand in die Augen: Sie klingen schön, verkennen aber die Realität. Besonders bereitet uns Sorge, dass die Landesregierung das zusätzliche Angebot über steigende Elternbeiträge finanzieren möchte. Entsprechende Entwicklungen sehen wir schon jetzt in vielen Kommunen. Im Erlass trifft die Landesregierung hierzu jedenfalls anders als sonst nur eine vage Aussage und verschiebt eine klare Entscheidung in die Zukunft.

Schwarz-Grün muss endlich Farbe bekennen. In der heutigen Sitzung ist zumindest aufgefallen, dass Schulministerin Feller im Gegensatz zu Familienministerin Paul kein Wort gesagt hat. Die Träger vor Ort und die vielen Familien in unserem Land haben Antworten verdient.

Gehsteigbelästigungen werden verboten

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Die SPD-Bundestagsfraktion hat lange dafür gekämpft. Jetzt ist es soweit: Sogenannte Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner:innen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen sind künftig verboten und werden mit einem Bußgeld geahndet.

Josephine Ortleb, zuständige frauenpolitische Berichterstatterin:

„Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Frauen haben ein Recht darauf, sich selbstbestimmt und informiert für oder gegen die Fortführung ihrer Schwangerschaft zu entscheiden. Durch eine Beratung erhalten ungewollt schwangere Frauen Zugang zu verlässlichen Informationen. Diese bieten der Schwangeren die Gelegenheit zur Abwägung – unabhängig von äußerem Druck. Auf ihrem Weg zu Beratung werden schwangere Frauen aber zunehmend durch selbsternannte Lebensschützer:innen bedrängt und unter Druck gesetzt. Das ist unerträglich und muss unterbunden werden: Gehsteigbelästigungen werden künftig in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Einrichtungen verboten und Verstöße mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet. Unser zentrales Ziel ist es, die Schwangere und den Beratungsprozess in seiner Gesamtheit zu schützen, daher haben wir im parlamentarischen Verfahren nochmals nachjustiert.“

Carmen Wegge, zuständige rechtspolitische Berichterstatterin:

„Gehsteigbelästigungen behindern die Schwangeren in ihren Rechten, stören die gesetzlich gewährleistete ergebnisoffene Beratung und tragen zu einer schlechteren medizinischen Versorgungslage bei. Denn wegen öffentlicher Belästigungen entscheiden sich viele Ärztinnen und Ärzte dagegen, Schwangerschaftsabbrüche in ihrer Praxis durchzuführen oder öffentlich und sachgerecht über diesen Eingriff zu informieren. Deswegen ist es gut, dass wir den Gehsteigbelästigungen einen klaren Riegel vorschieben. Dazu gehört auch ein Verbot von Belästigungen derjenigen, die in Arztpraxen, Kliniken und Beratungsstellen arbeiten. In den Gesetzesverhandlungen haben wir uns als Sozialdemokratinnen erfolgreich für einen niedrigschwelligen Schutz der Frauen eingesetzt und klargestellt, dass sich eine Schwangere nicht selbst gegen die Belästigungen wehren muss.“